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50 Reichsmark Konversionskasse

Emittent Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden
Jahr 1933
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert 50 Reichsmarks (50 RM)
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende 50
Serie B Nr.0305013
Schuldschein der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden zu Berlin, ausgegeben auf Grund des § 4 ihrer Satzung.

Fünfzig Reichsmark

schuldet die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden dem Inhaber dieses Schuldscheins. Die Einlösung erfolgt nach § 4 der Satzung der Konversionskasse.

Berlin, den 28. August 1933

Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden

REICHSDRUCKEREI • BERLIN
(Translation: 50
Series B No. 0305013
Promissory note of the Conversion Office for German Foreign Debts in Berlin, issued pursuant to Section 4 of its statutes.

Fifty Reichsmarks

The Conversion Office for German Foreign Debts owes the holder of this promissory note. Redemption will be made in accordance with Section 4 of the statutes of the Conversion Office.

Berlin, August 28, 1933

Conversion Office for German Foreign Debts

REICHSDRUCKEREI • BERLIN)
Rückseitenbeschreibung The reverse is printed in black on plain paper with a fine ornamental border of interlocking guilloche chain running along all four edges. The central field carries a block of letterpress text in German citing the legal basis for the Konversionskasse and quoting Section 4 of its statutes verbatim. The series letter and serial number are printed in two lines at the lower margin, left and right respectively.
Rückseitenlegende Die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden ist durch § 2 des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 gegründet. § 4 ihrer Satzung lautet:

,,Die Kasse darf über die bei ihr eingezahlten Beträge auf Reichsmark lautende unverzinsliche Schuldscheine ausstellen. Die Bestimmungen über die Einlösung der Schuldscheine trifft die Reichsbank"

Serie B Nr.0305013
(Translation: The Conversion Fund for German Foreign Debts was established by Section 2 of the Law on Payment Obligations to Foreign Countries of June 9, 1933. Section 4 of its statutes reads:

"The Fund may issue non-interest-bearing promissory notes denominated in Reichsmarks for the amounts deposited with it. The provisions regarding the redemption of the promissory notes shall be determined by the Reichsbank."

Series B No. 0305013)
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen Anmelden um Details zu sehen

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