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5 Pfennigs Arbeitgeberkartell für die Unterweserorte

Emittent Arbeitgeberkartell für die Unterweserorte (Bremerhaven, Geestemünde and Lehe)
Jahr 1923
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Paper
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende Notgeldschein über
Fünf Pfennig Gold
Pfennig Gold
Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen
Einlösbar zu umstehenden Bedingungen
Gedeckt durch hinterlegte Goldanleihe des Deutschen Reiches
BREMERHAVEN / GEESTEMÜNDE / LEHE
den 1. November 1923
Arbeitgeberkartell für die Unterweserorte:
Otto Remmler, Geestemünde
(Translation: Emergency note for
Five gold pfennig
Gold pfennig
Issued with authorization of the Reich Minister of Finance
Redeemable under the conditions printed overleaf
Secured by deposited Gold Loan of the German Reich
Bremerhaven / Geestemünde / Lehe
1 November 1923
Employers' cartel for the Lower Weser localities:
Otto Remmler, Geestemünde (printer))
Rückseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenlegende Der Inhaber dieses Scheines ist berechtigt, binnen einem Monat
nach Aufruf in den in Geestemünde und Bremerhaven erscheinenden
Tageszeitungen
entweder gegen je 4.20 M. in diesen Scheinen die Aushändigung
von Schatzanweisungen der wertbeständigen Anleihe des Deutschen
Reiches von 1923 (Goldanleihe) im gleichen Betrage
oder die Auszahlung des gleichwertigen Barbetrages in gesetz-
lichen Zahlungsmitteln, berechnet nach dem letzten amtlichen
Berliner Geldkurse der Goldanleihe
zu verlangen.
Der Umtausch oder die Einlösung hat bei den der Vereinigung
der Banken und Bankgeschäfte an der Unterweser angeschlossenen
Banken und Bankiers zu erfolgen.
Scheine, welche nicht spätestens einen Monat nach Aufruf zum
Umtausch oder zur Einlösung vorgelegt werden, verlieren ihre Gültigkeit.
(Translation: The holder of this note is entitled, within one month
after a public call/notice in the daily newspapers published in Geestemünde and Bremerhaven,
either, in exchange for 4.20 marks per note in these notes, the handing-over
of treasury notes of the value-stable loan of the German
Reich of 1923 (Gold Loan) in the same amount,
or the payment of the equivalent cash amount in legal
tender, calculated according to the latest official
Berlin exchange rate for the Gold Loan,
to demand.
The exchange or redemption must take place at those institutions affiliated with the association
of banks and banking businesses on the Lower Weser.
Notes which are not presented, at the latest, one month after the call/notice for
exchange or redemption lose their validity.)
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Repeating interlocking ring or chain-link pattern across entire sheet.
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen Anmelden um Details zu sehen

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