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5 Reichsmark - Kriegswinterhilfswerk Wertschein

Emittent Kriegswinterhilfswerk des Deutschen Volkes
Jahr 1939-1940
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe 147 x 93 mm
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende Wertschein
Gültig bis zum 31. Januar 1940
5RM
Kriegswinterhilfswerk
Dieser Wertschein berechtigt nur zur
Bezahlung von Lebensmitteln, Bekleidung und Brennstoffen. Er muß in voller Höhe gegen diese Sachleistungen eingelöst werden. Ein Differenzvergütung in bar darf nicht erfolgen. Jede mißbräuchliche Verwendung des Wertscheines wird strafrechtlich verfolgt. - Der Wertschein wird in allen einschlägigen Geschäften, spätestens bis zum 31. Dezember 1939, in Zahlung genommen. Für die Abrechnung der in Zahlung genommenen Wertscheine sind die Anordnungen auf der Rückseite zu beachten.
(Translation: Voucher. Valid until January 31, 1940. 5 Reichsmark. Winter Relief Fund for War. This voucher strictly authorizes the purchase of food, clothing, and heating fuel. It must be redeemed in full for these physical goods. No cash refunds for any price difference are permitted. Any misuse of this voucher will be prosecuted. The voucher will be accepted in all relevant stores until December 31, 1939, at the latest. For the settlement of accepted vouchers, the instructions on the reverse side must be followed.)
Rückseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenlegende Die Erstattung des Gegenwertes dieses Wertscheines erfolgt spätestens bis zum 15. Januar 1940 bei allen Zahlstellen der in der Reichsgruppe „Banken” zusammengeschlossenen Kreditinstitute... Soweit mehr als 100 Wertscheine abgeliefert werden, sind diese zu je 100 Stück zu bündeln. Die Zahlstellen führen die eingelösten Wertscheine bis zum 31. Januar 1940 an ihre Zentralstellen ab. Die endgültige Abrechnung mit dem Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes, Berlin SO 36, nehmen die Zentralstellen bis zum 15. Februar 1940 vor.
(Translation: Reimbursement of this voucher's value occurs by Jan 15, 1940, at Reich Group "Banks" institutions (banks, savings banks, cooperatives). Vouchers exceeding 100 should be bundled in sets of 100. Paying offices must transfer redeemed vouchers to central offices by Jan 31, 1940. Final settlement with the Reich Commissioner for the Winter Relief Fund of the German People (Berlin SO 36) is due by Feb 15, 1940.)
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Watermark
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen Anmelden um Details zu sehen

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