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20 Heller St. Pölten

Emittent Stadtgemeinde St. Pölten (Municipality of Sankt Pölten)
Jahr 1919
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Jaksc/Pick#JPR0927II-20
Vorderseitenbeschreibung Green guilloche underprint covers the entire field, with two circular denomination medallions at left and right, each reading '20 HELLER' in bold letterpress. A central vignette shows the St. Pölten town hall (Rathaus) rendered in green intaglio-style print. The upper legend reads 'Kassenschein der Stadtgemeinde St. Pölten' with 'über' below, and a three-line guarantee text and date 'St. Pölten, 24. Dezember 1919' appear beneath the vignette, flanked by three manuscript signature lines for the Vizebürgermeister, Bürgermeister, and Gemeinderat.
Vorderseitenlegende Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenbeschreibung Plain light paper with no decorative underprint, bearing entirely typeset text in blackletter (Fraktur) script. The heading 'II. Auflage.' appears in the upper right, followed by the denomination title 'Kassenschein der Stadtgemeinde St. Pölten über 20 Heller.' and a two-paragraph text explaining the issuance of 75,000 Kronen in emergency small-change notes, their non-interest-bearing nature, and the redemption terms valid until 30 June 1920. The anti-counterfeiting warning 'Die Nachahmung wird gesetzlich bestraft.' closes the text at centre bottom.
Rückseitenlegende II. Auflage.
Kassenschein der Stadtgemeinde St. Pölten über
20 Heller.
Zur Linderung der Kleingeldnot gibt die Gemeinde St. Pölten Kassenscheine im weiteren Betrage von 75.000 Kr. aus. — Dieselben sind unverzinslich, werden von der Gemeinde St. Pölten bis 30. Juni 1920 in Zahlung genommen und in der Zeit vom 1. bis 30. Juni 1920 in gesetzlichem Bargelde eingelöst.
Die Nachahmung wird gesetzlich bestraft.
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen Anmelden um Details zu sehen

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