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50 Mark

Emittent Stadt Schneidemühl (Magistrat)
Jahr 1922
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Rectangular
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Purple guilloche underprint with ornate Gothic script denomination 'Fünfzig Mark' at centre; city arms vignettes in decorative cartouches flank both sides. Serial number and issue date printed at top and bottom respectively, with two manuscript signatures of the Magistrat.
Vorderseitenlegende Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenlegende Schneidemühl, den 28. September 1922. Dem Magistrat der Stadt Schneidemühl ist durch Verfügung des Herrn Reichsfinanzministers vom 15.9.1922 V C 2044 im Einverständnis mit dem Herrn Handelsminister die Ermächtigung erteilt, dieses Stadtnotgeld herauszugeben. Die Einlösung durch die städtischen Kassen wird garantiert. Der Zeitpunkt einer etwaigen Einziehung wird durch folgende Zeitungen 'Der Gesellige' und 'Die Grenzwacht' rechtzeitig bekannt gemacht. Der Magistrat.
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen

Schneidemühl — now Piła in northwestern Poland — was a Prussian garrison town whose municipal administration issued this note during the hyperinflationary spiral of 1922, when Reichsbank currency was becoming functionally useless faster than it could be printed. Municipal and commercial issuers across Germany filled the gap with Notgeld, and Stadt Schneidemühl was one of hundreds of local authorities legally permitted to do so under emergency provisions.

The guilloche underprint is the only meaningful deterrent against counterfeiting here — a reasonable precaution given that Notgeld forgery was a documented problem in this period, particularly with denominations that carried real purchasing power, however briefly.

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