Vollständige Bilder anzeigen — kostenlose Registrierung
Mit Google fortfahren — kostenlos oder mit E-Mail registrieren

Warum registrieren? Nur um Bots aus unserem Katalog fernzuhalten. Ihre E-Mail bleibt privat — wir geben sie nie weiter und senden Ihnen nichts Unerwünschtes. Das garantieren wir Ihnen!

50 Heller St. Florian

Emittent Gemeinde Sankt Florian am Inn (Municipality of Sankt Florian am Inn)
Jahr 1920
Typ Local banknote
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende 2. Auflage
Gutschein der Gemeinde St. Florian a/Inn
Die Gemeinde St. Florian am Inn haftet laut Gemeindeausschußsitzungsbeschlusses vom 15. Mai 1920 für die Verbindlichkeit diesen Schein bis 30. Oktober 1920 einzulösen.
Fünfzig 50 Heller
Die Nachahmung wird gesetzlich bestraft.
Der Vizebürgermeister: Josef Pichler
Der Bürgermeister: Ig. Penzinger
Rückseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenlegende 1920
50 50
St. Florian a. Inn
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen

Sankt Florian am Inn is a small Upper Austrian market town, and this 50 Heller note is a product of the Notgeld wave that swept through Austrian municipalities after the economic collapse following the First World War. Small-denomination coins had all but disappeared from circulation by 1920 — hoarded, melted, or simply unavailable — leaving local governments to fill the gap with their own scrip. Josef Walti's Linz printing house handled a considerable volume of this regional emergency currency, and the workmanship is accordingly competent without being elaborate.

Both signatories are identified by office rather than just name: the Bürgermeister and Vizebürgermeister of the commune. The Jaksc reference places this as variant "b" of the series, implying at least one prior issue exists.

DAS KÖNNTE IHNEN AUCH GEFALLEN