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50 Heller Sankt Johann am Wimberg

Emittent Gemeinde Sankt Johann am Wimberg (Municipality of Sankt Johann am Wimberg)
Jahr 1920
Typ Local banknote
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
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Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende Fünfzig Heller
50 50
Gutschein der Gemeinde
St. Johann am Wimberg
Rückseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenlegende Bring' diesen Schein, Behältst du ihn,
Ich lös' ihn ein, Ist's mein Gewinn.
Zur Linderung der Kleingeldnot gibt die Gemeinde Sankt Johann am Wimberg in Oberösterreich laut Sitzungsbeschluß vom 5. Mai 1920 für 50.000 Kronen Gutscheine aus. Diese sind unverzinslich und haftet die Gemeinde mit einer eigenen Deckungsrücklage. Die Einlösung erfolgt vier Wochen nach Bekanntgabe des Einlösungstermines in gesetzlichem Bargelde beim Gemeindeamte St. Johann a. W.
St. Johann am Wimberg, am 5. Mai 1920.
Der Bürgermeister: Josef Wollerstorfer.
Die Nachmachung dieses Scheines wird gesetzlich bestraft.
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen

Sankt Johann am Wimberg is a small rural commune in Upper Austria, and like hundreds of similarly sized municipalities, it issued notgeld in 1920 to address the acute small-coin shortage that had plagued Austria since the war years. The federal government had failed to produce sufficient low-denomination coinage to meet everyday transactional needs, forcing local authorities — village councils, merchants' associations, savings banks — to fill the gap themselves.

Josef Wollerstorfer's signature as sole signatory suggests a single-official authorization, typical of the smallest communes where administrative apparatus was minimal. Whether these circulated beyond the immediate parish is doubtful.

DAS KÖNNTE IHNEN AUCH GEFALLEN