Gemeinde Neuhaus.
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Die Gemeinde Neuhaus im Wienerwald haftet für die Verbindlichkeit,
diesen Kassenschein bis zum 31. August 1920 in gesetzlichem
Bargelde einzulösen
Karner, Mayer, Fürst,
Vize-Bürgermeister. Burgermeister. I. Gemeinderat
Die Nachahmung dieses Scheines wird gesetzlich bestraft.
ZWEITE AUFLAGE.