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20 Heller Haag

Emittent Marktgemeinde Haag (Market Town of Haag, Lower Austria)
Jahr 1920
Typ Local banknote
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende Gültig nur bis einschliesslich 31. Dez. 1920.
20 Heller (zwanzig) 20
Gutschein der Gemeinde Haag.
Die Marktgemeinde Haag haftet für die Verbindlichkeit und hat hiefür eine eigene Deckungsrücklage bestellt.
Der Bürgermeister: J. Nagelstrasser
Die Nachahmung dieses Scheines wird bestraft.
Rückseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenlegende Gutschein der Marktgemeinde Haag N.-Ö. über
20 Heller 20
Zur Behebung der herrschenden Kleingeldnot gibt die Marktgemeinde Haag auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Dez. 1919 Gutscheine bis zu einem Gesamtbetrage von zehntausend Kronen aus. Diese Gutscheine werden im Monate Dezember 1920 im Gemeindeamte in gesetzlichem Bargeld eingelöst.
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen

Haag's 20 Heller notgeld dates from the brief but intense Austrian emergency currency period that followed the collapse of the Habsburg monarchy. With the new Republic struggling to supply sufficient small-denomination coinage, hundreds of Lower Austrian municipalities — Haag among them — printed their own Heller notes under provincial authorization in 1920. The practical need was genuine: small change had effectively vanished from daily commerce.

Signatory J. Nagelstrasser served as the local municipal official responsible for authorizing issue, a bureaucratic formality that gave these hyperlocal instruments whatever legal standing they carried within the community.

DAS KÖNNTE IHNEN AUCH GEFALLEN