Vollständige Bilder anzeigen — kostenlose Registrierung
Mit Google fortfahren — kostenlos oder mit E-Mail registrieren

Warum registrieren? Nur um Bots aus unserem Katalog fernzuhalten. Ihre E-Mail bleibt privat — wir geben sie nie weiter und senden Ihnen nichts Unerwünschtes. Das garantieren wir Ihnen!

10 Heller Stein an der Donau

Emittent Stadtgemeinde Stein an der Donau
Jahr 1920
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Rectangular
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende Notgeld der Gemeinde
10 HELLER
DIE GEMEINDE STEIN HAFTET FÜR DIESE VERBINDLICHKEIT MIT STEINAD. 9 April 1920. BÜRGM. J. Bremond.
IHREM GANZEN BEWEGLICHEN U. UNBEWEGLICHEN VERMÖGEN
E. Baumauer V. BÜRGM
J. Krankeis G. GEMRAT
Stadt Stein a. d. D.
Rückseitenbeschreibung The reverse is printed in blue on cream paper and consists entirely of text within a ruled border, with the denomination numeral '10' in each corner. A bold Fraktur heading reads 'Kassenschein der Stadtgemeinde Stein a. D. über 10 Heller', followed by a multi-line explanatory text in Fraktur script stating the purpose of the issue, the total amount of 100,000 Kronen, the redemption period from 16 to 30 September 1920 at the municipal cashier's office, and a counterfeiting warning. The printer's imprint 'J. Faber, Krems' appears below the text block.
Rückseitenlegende Kassenschein der Stadtgemeinde Stein a. D. über 10 Heller.
Zur Linderung der Kleingeldnot gibt die Stadtgemeinde Stein a. D. unverzinsliche Kassenscheine im Betrage von 100,000 Kronen aus. Sie werden von der Gemeinde Stein bis 1. Oktober 1920 in Zahlung genommen und in der Zeit vom 16. bis 30. September 1920 gegen persönliche Vorweisung an der Gemeindekasse im gesetzlichen Bargeld eingelöst.
Die Nachahmung wird gesetzlich bestraft.
J. Faber, Krems
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen Anmelden um Details zu sehen

DAS KÖNNTE IHNEN AUCH GEFALLEN