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Gutschein der Stadt Flensburg über funfzig pfennig Diefer Gutschein verliert seine Gültigkeit wenner nicht innerhalb eines Monats nach erfolgter öffentlicher Aufforderung des Magistrats in den flensburger Zeitungen zur Einlösung bei der Stadthauptkasse in Flensburg oder in den in der Bekanntmachung genannten Banken vorgelegt wird Flensburg den 14. März 1921 Der Magistrat Das Stadtverordneten-Kollegium Lettering underneath: DOCH WENN INNRE STÜRME WÜTEN DROHEND SICH DER NORD ERHEBT SCHÜTZE GOTT DIE HOLDEN BLÜTEN DIE EIN MILDRER SÜD BELEBT! SCHLESWIG-HOLSTEIN`STAMMVERWANDT STEHE FEST`MEIN VATERLAND |