Gutschein der Stadt Flensburg über
funfzig pfennig
Diefer Gutschein verliert seine Gültigkeit wenner nicht innerhalb
eines Monats nach erfolgter öffentlicher Aufforderung des
Magistrats in den flensburger Zeitungen zur Einlösung bei der
Stadthauptkasse in Flensburg oder in den in der Bekanntmachung
genannten Banken vorgelegt wird Flensburg den 14. März 1921
Der Magistrat
Das Stadtverordneten-Kollegium
Lettering underneath:
DOCH WENN INNRE STÜRME WÜTEN DROHEND SICH DER NORD ERHEBT SCHÜTZE
GOTT DIE HOLDEN BLÜTEN DIE EIN MILDRER SÜD BELEBT!
SCHLESWIG-HOLSTEIN`STAMMVERWANDT STEHE FEST`MEIN
VATERLAND