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50 Marks

Emittent Kaiserliches Gouvernement von Kamerun
Jahr 1914
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Rectangular
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
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Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenbeschreibung The reverse is printed in black letterpress on plain uncoloured paper and carries a two-paragraph legal extract headed 'Auszug aus der Verordnung des Gouverneurs von Kamerun über die Ausgabe von Schatzscheinen vom 12. August 1914.' Paragraph 3 declares the notes legal tender from the outbreak of war until twelve months after the conclusion of a final peace treaty, while Paragraph 5 sets out criminal penalties under the Reichsstrafgesetzbuch for counterfeiting or uttering forged notes. There are no vignettes, borders, or decorative elements on this side.
Rückseitenlegende Auszug
aus der Verordnung des Gouverneurs von Kamerun über die
Ausgabe von Schatzscheinen vom 12. August 1914.
§ 3.
Diese Schatzscheine gelten als gesetzliches Zahlungsmittel
vom Tage des Ausbruchs des Krieges bis zum Ablauf von
zwölf Monaten vom Tage des endgültigen Friedensschlusses ab.
Der Tag des Friedensschlusses wird seiner Zeit durch Bekannt-
machung im Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben werden.
§ 5.
Wer diese Schatzscheine nachmacht oder verfälscht, oder
nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in den Verkehr
bringt, hat nach Maßgabe der §§ 146 ff Reichsstrafgesetzbuches
Strafe zu gewärtigen.
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten P#2a - Light brown eagle, 2 varieties.
P#2b - Red-brown eagle.
P#2c - Cancelled.
Anmerkungen Anmelden um Details zu sehen