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50 Mark Reichskassenschein

Emittent Reichsschuldenverwaltung (Reich Debt Administration)
Jahr 1899
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert 50 Mark
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende REICHSKASSENSCHEIN Gesetz vom 30. April 1874 Fünfzig Mark Berlin den 5. Januar 1899 Reichsschuldenverwaltung
(Translation: Reich Treasury Note Law of April 30, 1874. Fifty Mark Berlin, January 5, 1899 Reich Debt Administration)
Rückseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenlegende Reichskassenschein Fünfzig Mark 50
Wer Reichskassenscheine nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft.
A·Nr 0030844
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen

The Reichskassenschein — literally "Reich cash note" — was a state treasury instrument issued directly by the Reichsschuldenverwaltung rather than through the Reichsbank, a structural distinction that mattered enormously to contemporaries worried about inflationary bank-note expansion. These notes circulated alongside Reichsbank issues but carried different legal underpinnings, backed by the imperial treasury rather than by the bank's commercial discount operations.

The 1899 series predates the Wilhelmine-era monetary anxieties that would later reshape German currency policy after 1907. Surviving examples in any condition are outnumbered by the lower denominations — the 50 Mark face value limited everyday use, and many were held rather than spent.

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