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5 Marks

Emittent Kaiserliches Gouvernement von Kamerun
Jahr 1914
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert 5 Marks
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
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Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende Schutzgebiet Kamerun
Schatzschein Nr. A.
Verordnung vom 12ten August 1914.
Fünf Mark
Duala, den 12ten August 1914.
Kais. Gouvernement von Kamerun.
Rückseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenlegende Auszug
aus der Verordnung des Gouverneurs von Kamerun über die Ausgabe von Schatzscheinen vom 12. August 1914.
§ 3.
Diese Schatzscheine gelten als gesetzliches Zahlungsmittel vom Tage des Ausbruchs des Krieges bis zum Ablauf von zwölf Monaten vom Tage des endgültigen Friedensschlusses ab. Der Tag des Friedensschlusses wird seiner Zeit durch Bekanntmachung im Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben werden.
§ 5.
Wer diese Schatzscheine nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in den Verkehr bringt, hat nach Maßgabe der §§ 146 ff Reichsstrafgesetzbuches Strafe zu gewärtigen.
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten P#1a - Issued note.
P#1b - Cancelled.
Anmerkungen Anmelden um Details zu sehen