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20 Mark Reichskassenschein

Emittent Reichsschuldenverwaltung (Reich Debt Administration)
Jahr 1882
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
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Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) P#5
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende REICHSKASSENSCHEIN Geſetz vom 30. April 1874. ZWANZIG MARK Berlin den 10. Januar 1882. Reichsſchuldenverwaltung. Wer Reichskaſſenscheine nachmache oder verfälſche, oder nachgemachte oder verfälſchte Reichskaſſenſcheine wiſſentlich in Verkehr bringe, wird nach §§ 146 bis 149 des Straf= gesetzbuchs vom 15. Mai 1871 beſtraft.
(Translation: Reich Treasury Notes Act of April 30, 1874. Twenty Mark Berlin, January 10, 1882. Reich Debt Administration Whoever counterfeits or falsifies Reich Treasury Notes, or knowingly puts counterfeit or falsified Reich Treasury Notes into circulation, shall be punished in accordance with §§ 146 to 149 of the Criminal Code of May 15, 1871.)
Rückseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenlegende 20 Zwanzig Mark 20 20
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale the numeral twenty ('20') embedded in the paper
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen Anmelden um Details zu sehen

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