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20 Heller Weissenkirchen

Emittent Marktgemeinde Weissenkirchen in der Wachau
Jahr 1920
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert 20 Hellers (0.20)
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung The central vignette, rendered in line-engraving style, presents a panoramic landscape of Weissenkirchen in der Wachau with vineyard terraces, a wayside cross, and village structures receding into the background. Vertical panels in blue flank the vignette on both sides, bearing stylised Art Nouveau grapevine motifs with golden leaves and grape clusters. The denomination '20 Heller' appears in red numerals at the upper left and upper right corners, with the issuer legend 'Kassenschein der Marktgemeinde' along the top border and 'Weissenkirchen in der Wachau' in bold blackletter script along the lower margin.
Vorderseitenlegende Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenbeschreibung The plain buff reverse is entirely typeset in German blackletter script, setting out the conditions of issue: Kassenscheine were issued by the municipality to a total face value of 64,000 Kronen, are non-interest-bearing, accepted in payment until 30 November 1920, and redeemable in legal tender between 15 and 30 November 1920, with a statutory warning against counterfeiting. Below, a declaration of full municipal liability over movable and immovable assets is printed, followed by the place-and-date line 'Weißenkirchen in der Wachau, am 15. April 1920' and three facsimile signature lines for the Bürgermeister, Vizebürgermeister, and Gemeinderat.
Rückseitenlegende Zur Linderung der Kleingeldnot gibt die Gemeinde
Weißenkirchen in der Wachau
Kassenscheine im Gesamtbetrage von 64.000 Kronen aus. Dieselben sind unverzinslich, werden von der Gemeinde Weißenkirchen bis 30. November 1920 in Zahlung genommen und vom 15. bis 30. November 1920 in gesetzlichem Bargelde eingelöst. — Die Nachahmung wird gesetzlich bestraft.
Die Gemeinde Weißenkirchen in der Wachau haftet für diese Verbindlichkeit mit ihrem ganzen beweglichen und unbeweglichen Vermögen.
Weißenkirchen in der Wachau, am 15. April 1920.
Der Bürgermeister:
Der Vizebürgermeister:
Der Gemeinderat:
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen Anmelden um Details zu sehen

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