Katalog
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| Emittent | Gemeinde-Vorstelung Unterweissenbach (Municipality of Unterweißenbach) |
|---|---|
| Jahr | 1920 |
| Typ | Local banknote |
| Nennwert | Anmelden um Details zu sehen |
| Währung | Anmelden um Details zu sehen |
| Material | Anmelden um Details zu sehen |
| Größe | Anmelden um Details zu sehen |
| Form | Anmelden um Details zu sehen |
| Druckerei | Anmelden um Details zu sehen |
| Designer | Anmelden um Details zu sehen |
| Stecher | Anmelden um Details zu sehen |
| Im Umlauf bis | Anmelden um Details zu sehen |
| Referenz(en) | Anmelden um Details zu sehen |
| Vorderseitenbeschreibung | Red and blue letterpress Notgeld on cream paper, framed by a thin double-line border. Large red numeral '20' appears at left and right, flanked by the word 'Zwanzig' in Gothic script. At centre, a blue rectangular vignette presents a silhouette of a church with a tall steeple set against a circular sunburst underprint, surmounted by the legend 'Gutschein über' in Gothic lettering. Below the vignette 'Heller' appears in Gothic script, and three manuscript signatures are arranged above the issuer name 'Unter-Weißenbach Ob. Oest.' printed in large Gothic blackletter across the lower margin, with role designations 'der Bürgermeister-Stellv.', 'der Bürgermeister', and 'der Kassier' noted above each signature. |
|---|---|
| Vorderseitenlegende | Gutschein über Zwanzig 20 Heller der Bürgermeister-Stellv. der Bürgermeister der Kassier Unter-Weißenbach Ob. Oest. |
| Rückseitenbeschreibung | Anmelden um Details zu sehen |
| Rückseitenlegende | Zwanzig Heller Gutschein Zwanzig Heller Gemeinde-Vorstelung UNTERWEISSENBACH Oberösterreich über 20 Diese Scheine werden von der Gemeindekasse nach erfolgter Verlautbarung in gesetzlichem Bargelde eingelöst Die Gemeinde Unterweißenbach in Ob. Oest. gibt auf Grund des Gemeindeausschußbeschlusses vom 12. V. 1920 Gutscheine im Betrage von 40.000 Kr. aus und hastet für die richtige Einlösung dieser Scheine in gesetzlichem Bargelde mit einer eigenen Deckungsrücklage. Unterweißenbach, im Mai 1920. Nachahmung wird gesetzl. bestraft. |
| Unterschrift(en) | Anmelden um Details zu sehen |
| Sicherheitsmerkmal | Anmelden um Details zu sehen |
| Beschreibung der Sicherheitsmerkmale | Anmelden um Details zu sehen |
| Varianten | Anmelden um Details zu sehen |
| Anmerkungen | Anmelden um Details zu sehen |