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100 Reichsmark Bond Thüringen

发行方 Thüringisches Finanzministerium (Thuringian Ministry of Finance)
年份 1941
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面值 100 Marks (100 RM)
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正面描述 登录 以查看详情
正面铭文 J/J. Reichsmark 100.-
Buchstabe A. Gruppe 11
3 1/2% ige
Thüringische Staatsanleihe von 1942
Schuldverschreibung über
EINHUNDERT REICHSMARK
Ausgegeben vom Land Thüringen durch das Thüringische Finanzministerium auf Grund des Thüringischen Gesetzes über die Aufnahme einer Umwandlungsanleihe vom 25.November 1941 (Gesetzessammlung für Thüringen Seite 25) verzinslich vom 1.Januar 1942 ab mit jährlich 3 1/2%. Die Zinsen sind halbjährlich am 1.Juli und 2.Januar nachträglich zahlbar.
Die Anleihe ist eine unmittelbare Verpflichtung des Landes Thüringen, für welche dieses mit seinem gesamten Vermögen und seiner gesamten Steuerkraft haftet. Die Deckung des Zinsen- und Tilgungsdienstes wird im Haushaltsplan des Landes besonders nachgewiesen.
Im übrigen wird auf die umstehend abgedruckten Anleihebedingungen verwiesen.
Weimar, den 12.Dezember 1941.
Thüringisches Finanzministerium
Ausgefertigt:……………
背面描述 登录 以查看详情
背面铭文 Bedingungen
1. Der Gesamtbetrag der Anleihe von 35 000 000 RM ist eingeteilt in 25 Gruppen von je 1 400 000 RM. Jede Gruppe ist gegliedert in die unter sich gleichberechtigten Inhaberschuldverschreibungen:
Buchstabe A Nr. 1 bis 720 zu je 100 Reichsmark == 72 000 Reichsmark
" B " 1 " 440 " " 500 " == 220 000 "
" C " 1 " 888 " " 1000 " == 888 000 "
" D " 1 " 44 " " 5000 " == 220 000 "
———————————-
== 1 400 000 Reichsmark
2. Die Schuldverschreibungen werden mit 3 1/2% verzinst. Die Zinsen sind in halbjährlichen Teilbeträgen am 2.Januar und 1.Juli jeden Jahres nachträglich zahlbar. Der Zinsenlauf beginnt mit dem 1.Januar 1942. Der erste Zinsschein wird am 1.Juli 1942 fällig.
3. Jährlich wird eine Gruppe von 1 400 000 RM durch Auslosung getilgt. Die Tilgung erfolgt jeweils zum 2.Januar jeden Jahres, die Ziehung spätestens 3 Monate vorher. Erstmalig getilgt wird am 2.Januar 1943.
4. Vom 2.Januar 1947 ab können die noch umlaufenden Stücke der Anleihe mit einer Frist von 3 Monaten zu jedem Zinstermin ganz oder zum Teil gekündigt werden. Bei teilweiser Kündigung wird ausgelost. Seitens der Inhaber sind die Schuldverschreibungen unkündbar.
5. Die Zins- und Tilgungsbeträge sind zu den Fälligkeitsterminen bei
I. der Thüringischen Landeshauptkasse in Weimar,
II. der Thüringischen Staatsbank in Weimar und ihren Zweigstellen zahlbar.
Die Einlösung kann auch durch Vermittelung aller übrigen Banken, der Girozentralen und Sparkassen erfolgen.
6. Die ausgelosten oder gekündigten Schuldverschreibungen werden zum Nennwert zurückgezahlt.
7. Für die Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung und Einlösung der Schuldverschreibungen, die Frist zur Vorlegung der ausgelosten oder gekündigten Schuldverschreibungen und der Zinsscheine sowie für beschädigte, vernichtete oder abhanden gekommene Schuldverschreibungen und Zinsscheine gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Thüringischen Ausführungsverordnung dazu.
8. Alle diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen über die Auslosung und Kündigung der Schuldverschreibungen usw. werden im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger und im Amts- und Nachrichtenblatt für Thüringen sowie in einem Berliner Börsenblatt und der Thüringischen Gauzeitung veröffentlicht. Zur rechtlichen Wirksamkeit aller Bekanntmachungen genügt jedoch die Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
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