Fünfhundert Mark zahle die Stadt
Mannheim vom, 1. Dezember 1922 ab bei Übergabe dieses Scheins
Dieser Schein wird bei Zahlungen an die Stadtkasse auch vor 1.
Dezember 1922 angenommen. Der Endpunkt der Einlösungsfrist -
spätestens 1. März 1923 - wird vom Stadtrat festgesetzt und in den
Mannheimer Tageszeitungen veröffentlicht.