Notgeld der Städte Zittau und Bautzen,
sowie der Bezirksverbände
Bautzen, Kamenz, Löbau und Zittau
Die
Städte- und Staatsbank der Oberlausitz
zu Zittau und Bautzen
ist beauftragt,
Fünfhundert Mark
gegen diesen Schein zu zahlen.
Auch die sämtlichen staatlichen Kassen der Kreishauptmannschaft
Bautzen, der Sächsischen Staatsbank
mit ihren Niederlassungen in Dresden, Leipzig und Zwickau und die
Staats- und Bezirksbank
Obervogtland Aktiengesellschaft Auerbach i. Vogtl. zahlen
Fünfhundert Mark gegen diesen Schein.
Diese Note kann jederzeit durch Bekanntmachung in den zuständigen
Amtsblättern zum
Umtausch gegen andere Zahlungsmittel aufgerufen werden.
Zittau
Bautzen, den 30. Oktober 1922