Reichsbahndirektion Frankurt am
Main.
Gut=Schein
FÜNFHUNDERTTAUSEND MARK
Zahlt die Eisenbahn=Hauptkasse Frankfurt a. M. gegen diesen
Gutschein dem Einlieferer, sobald gesetzliche
Zahlungsmittel wieder zur Verfügung stehen. Der Gutschein wird von
unsern sämtlichen Kassen an Zahlungs=
statt angenommen. Der Zeitpunkt, mit dem die Gültigkeit abläuft,
wird öffentlich bekannt gemacht werden.
Frankfurt a. M., 1. August 1923.
Reichsbahndirektion.