Funfzig Pfennig
Notgeld der Stadt Neuruppin
Dieser Gutschein wird von der Stadthauptkasse, Stadtsparkasse und
Girokasse in Zahlung genommen, er verliert seine Gültigkeit einen
Monat nach Aufkündigung in der `Märktschen Zeitung`. Die
Stadtgemeinde Neuruppin haftet für die Einlösung.
Neuruppin, im Juli 1921
Der Magistrat
Serie II
Reverse lettering
Bilderbogen aus
Neuruppin sind zu haben bei Gustav Kühn
Der prassende Altersrentner