50 (fünfzig) Pfennig
zahle die ſtädtiſche Sparkaſſe zu Danzig gegen dieſe ſtatt
der Barzahlung dienende auf Sicht zahlbare Plaꜩanweiſung
aus unſerem Guthaben an den Überbringer.
Dieſe Plaꜩkanweiſung verliert ihre Gültigkeit, wenn ſie nicht
innerhalb eines
Monats nach erfolgter öffentlicher Aufforderung des Magiſtrats zur
Eintöſung bei
der ſtädtiſchen Sparkaſſe zu Danzig eingelöft wird.
Danzig, den 9. Dezember 1916.
Der Magistrat det Stadt Danzig.
50 Pfennig
50 Pfennig
MAGISTRAT DANZIG
MAGISTRAT DANZIG