Gültig bis einschliesslich 31.
dezember 1920
50 (fünfzig) heller
Die Marktgemeinde die Verbindlichkeir gesetzlichem Bargeld hiefür
eine eigene bestellf.
1708
SIGIL·DES·MARKTH·AIGEN
50 (fünfzig) heller
Aigen haftet für diesen Schein in einzulösen und hat
Deckungsrucklage
Der Bürgermeinster
Die Nachahmung dieses Scheines mird gesetzlich bestraft.