Stadt und Landkreis Aachen
Gutschein Nr. über
5 Fünk Mark 5
Dieser Gutschein wird von allen öffentlichen Kassen des Stadt und
Landkreißes Aachen in Zahlung genommen. Er verliert seine
Gültigkeit einen Monat nach Aufkündigung in den öffentlichen
Zeitungen des Stadt und Landkreißes. Stadt
und Landkreis Aachen haften für die Einlösung.
Aachen, 4, November 1918 der Vorsitzende
Der Oberbürgermeister des Kreisausschusses