Lettering (regular font): NUR BIS 31 MÄRZ 1919 GILDIG! Raffenfchein des Landes Österreich ob der Enns über 5 Fünf Kronen 5 Das Land Österreich ob der Enns haftet für diese Verbindlichfeit mit seinem ganzen beweglichen und unbeweglichen Vermögen
Signature(s)
Protection type
Protection description
Obverse lettering
NUR BIS 31 MÄRZ 1919 GILDIG!
Raffenfchein
des Landes
Österreich ob der Enns
über
5 Fünf Kronen 5
Das Land Österreich ob der Enns
haftet für diese Verbindlichfeit mit seinem
ganzen beweglichen und unbeweglichen Vermögen
Reverse lettering
Nur bis 31. März 1919 gildig!
Durch die dermalige Not an kleinen Banknoten gezwungen gibt das
Land
Österreich ob der Enns auf Grund des Befchluffes des
oberöfterreichi-
fchen Landessausfchuffes nom 9.November 1918 zur Erfüllung feiner
eige
nen Zahlungsverphchtungen und zur Erleichterung
des Geldverfehres im Lande Kaffenfcheine bis zum Gefambretager zum
20,000,000 Kronen aus.
Diese Kaffenfcheine fins unverzinslich, werdem von der Landstaffe
im
Wege der Bank für Oberöfterreich und Salzburg in Linz bis 31.
März
1919 in Zanlung genommen und in der Zeit vom 1. Februar bis
31.März
1919 in gefeglichem Gelde eingelöft oder nötigenfalls gegen
Kaffenfcheine
mit werterer Laufzeit ungekauftcht.
Später vorgewiefene Kaffenfcheine werden nicht eingelöft.
Das Land Österreich ob der Enns haftet für diese
Verbindlichfeit
mit seinem ganzen beweglichen und unbeweglichen Vermögen.
Die Nachahmung diefes Kaffenfcheines wird gefeslich beftraft.
Linz, am 30. November 1918.