5 000 000 Mark zahlt die Stadt
Mannheim vom 1. Januar 1924 ab der Übergabe dieses Scheins
Dieser Schein wird bei Zahlungen an die Stadtkasse auch vor 1.
Januar 1924 angenommen. Der Endpunkt der Einlösungsfrist wird vom
Stadtrat festgesetzt und in den Mannheimer Tageszeitungen
veröffentlicht.