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Gut-Schein der Gemeinde
Pöndorf
Laut sikungsbeichluk vom 13. Juni 1920 gibt die Ge-
meinde Pöndorf Gutscheine aus im Gesamtbetrage von
50 000 Kronen und haftet für die Einlöfung mit ihrem
ganzen Vermögen. Das Ende der Gültigkeitsdauer
wird durch 14tägige Kundmachung verlautbart.
Nachahmung wird geseklich bestrast
Der Bürgmeister Der Vizebürgmeister
Fr. Schinagl. Jos. Pichler.
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