Gutschein
über
Fünfundzwanzig Pfennig
Osnabrück
den 1. Mai 1917.
Die Handelskammer. (Translation: COUPON over twenty-five Pfennig Osnabrück the 1. May 1917. The Handelskammer)
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Gegen Einlieferung dieses Gutscheins
zahlt die Handelskammer in Osnabrück den Betrag von fünfundzwanzig
Pfennigen. Die Einlösung erfolgt bei den seitens der
Handelskammer beauftragen Banken und Bankfirmen.
Dieser Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er nach erfolgter
öffentlicher Aufforderung nicht innerhalb der darin bestimmten
frist eingelöst wird.