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Gutschein über
Pfennig
No. 022133
Dieser Gutschein wird von der Stadhauptkasse Recklinghausen in
Zahlung genommen. Er verliert seine Gültigkeit einen Monat nach
Aufkündigung in den heilegen Tageszeitungen. Die Stadt
Recklinghausen haftet für die Einlösung.
Recklinghausen,
den 20. Dezember 1917
Der Magistrat:
Oberbürgermeister.