Stadt und Landkreis Aachen
Gutschein über
Zwanzig Mark
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Dieser Gutschein wird von allen öffentlichen Kassen des Stadt und
Land-
kreißes Aachen in Zahlung genommen. Er verliert seine Gültigkeit
einen
Monat nach Aufkündigung in den öffentlichen Zeitungen des Stadt
und
Landkreißes. Stadt und Landkreis Aachen haften für die
Einlösung.
Aachen, den 31. Oktober 1918 Der
Vorsitzende
Der Oberbürgermeister des
Kreissauschusses