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100 000 Reichsmark Bond

Issuer Reichsschuldenverwaltung
Year 1937
Type Vouchers
Value Log in to see details
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Designer(s) Log in to see details
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Obverse description Full-sheet bond on firm multicolored silk-screened paper with an ornate double border in light brown incorporating oval and rhomboid guilloche motifs. Text block in black letterpress covers the face; a red dry embossed stamp appears at lower left. Punch-hole cancellation present.
Obverse lettering M-S 100000
1937 4 1/2 v.h(4)
ANLEIHE DES DEUTSCHEN REICHS
Buchstabe A Nr.1754
SCHULDVERSCHREIBUNG über 100 000 HUNDERTTAUSEND REICHSMARK
Ausgefertigt auf Grund des Gesetzes vom 19.Februar 1935(Reichsgesetzblatt 1 S.198)
Die Anleihe wird vom 1.März 1937 an mit VIEREINHALB von HUNDERT für das Jahr verzinst.Die Zinsen werden halbjährlich am 1.MÄRZ und 1.SEPTEMBER an der Überbringer der Fälligen Zinsscheinen durch die Reichsschuldenkasse in Berlin,die mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbankanstalten und die vom Reichsminister der Finanzen außerdem bezeichneten Stellen gezahlt.
Zur Tilgung der Anleihe werden vom 1.März 1937 an jährlich 2 vom Hundert ihres ursprünglichen Nennbetrags unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen verwendet.Die Tilgung erfolgt durch Rückkauf oder Auslosung.Die Nummern der ausgelosten Schuldverschreibungen werden im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgemacht.Die Ausgelosten Schuldverschreibungen werden an dem auf die Auslosung folgenden 1.März zum Nennwert eingelöst.
Die erste Einlösung findet im Falle der Auslosung am 1.März 1938 Statt.
Der Inhaber kann das Kapital der ausgelosten Schuldverschreibung gegen Aushändigung der Schuldverschreibung und der noch nicht fälligen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein bei der Reichsschuldenkasse in Berlin oder außerhalb Berlins durch Vermittlung jeder mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbankanstalt erheben,nachdem diese die ihr einzureichende Schuldverschreibung mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen und dem Erneuerungschein zur Anerkennung der Reichsschuldenkasse eingesandt und deren Anweisung erhalten hat.Mit dem Fälligkeitstage der Schuldverschreibung hört ihre Verzinsung auf.Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrag abgezogen.Der Anspruch auf das Kapital erslicht,wenn die Schuldverschreibung nicht binnen dreißig Jahren nach dem Fälligkeitstage zur Einlösung vorgelegt wird.
Dem Inhaber der Schuldverschreibung Steht kein Kündigungsrecht zu.
Berlin,den 4.Mai 1937
REICHSSCHULDENVERWALTUNG
Beigefügt Sind die Zinsscheine Reihe 1
Nr.1 bis 20 mit Erneuerungschein
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Protection description R-S-V monogram pattern watermark visible throughout the paper.
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