No. 4230 E
Hunderttausend Mark.
Dieser Gchein wird von den städtischen Raffen zu Hersfeld in
Zahlung genommen. Der Zeitpunkt, mit dem die Giltigkeit
abläuft,
wird durch die hiesigen Zeitungen bekannt gegeben. Für die
Einlösung
haftet die Stadt Hersfeld.
Hersfeld, 23. August 1923.
Der Magistrat: