Stadt Worms a. Rh.
Gutschein über Hunderttausend Mark
Dieser Schein wird von allen Städtischen Kassen in Zahlung
genommen. Er verliert seine Gültigkeit mit dem Zeitpunkt, der
demnächst in den Wormser Zeitungen öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Stadt Worms haftet für die Einlösung.
Worms, den 26. Juni 1923