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Gutschein über
Pfennig
No. 058424
VI. Ausgabe
Dieser Gutschein wird von der Stadhauptkasse Recklinghausen in
Zahlung genommen. Er verliert seine Gültigkeit einen Monat nach
Aufkündigung in den heilegen Tageszeitungen. Die Stadt
Recklinghausen haftet für die Einlösung.
Recklinghausen,
den 1. September 1919
Der Magistrat: