Aus Papier dö ganze Welt,
Warum nöt a das Auberger Geld;
Fürdiesen Schein kriegst Bier u. Wein,
Doch müssen ihrer viele sein,
Gutschein der Gemeinde Auberg.
Die Ortsgemeinde Auberg haftet laut Gemeinderatsbeschluß
vom 13. Juni 1920 für die Verbindlichkeit, diesen Schein vier
Wochen nach Bekanntgabe in gesetzlichem Bargelde einzulösen
Nachahmung wird gesetzlich bestraft,
Der Bürgermeister:
1. Aufl.