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Wertbeständiges Notgeld der Handelskammer Dresden über 1/42 Dollar auf Grundlage der wertbeständigen Anleihe d. Deutschen Reiches, gleich Zehn Goldpfennig Dieser Schein wird binnen Monatsfrist nach Aufruf durch Ver- mittlung sämtlicher sächsischer Girokassen von der Girozentrale Sachsen in Reichsgoldanleihe, Goldschatzanweisungen des Deutschen Reiches oder den gleichwertigen Barbetrag umgetauscht. Dieses Notgeld wird von den öffentlichen Kassen im Freistaate Sachsen bei in Goldmark zu leistenden Zahlungen zum Nennwerte angenommen Dresden, den 12. November 1923 Die Handelskammer Dresden zugleich für die Handelskammer Zittau |