Die
Deutsch-Ostafrikanische Bank
zalht bei Kassen im D.O.A Schutzegbiet dem
Einlieferer dieser Banknote ohne Legitimationsprüfung
1 Eine Rupie 1
Daressalam/Tabora Deutsch-Ostafrikanische Bank
1. Februar 1916. Zwelgniederlassung Daressalam
Gebucht von Ermächtigung In Vollmacht:
Reverse lettering
Per Gegenwert dieser Banknote ist bei
dem Kaiserlichen
Gouvernement von Deutsch-Ostafrika voll hinterlegt.
Kadri ya noti hii imwekwa sahihi katika Kaiser-
liches Gouvernement von Deutsch-Ostafrika
Wer Banknoten nachmacht oder verfälschte sich verschafft und in
Verkehr
bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft