Grioßherzogthum Hessen
Ein Gulden
süddeutscher Währung,
garantirt durch die Stände des Großherzogthums
und ausgefertigt auf Grund des Gesetzes
vom 26. April 1864.
Gültig bei allen Zahlungen für voll.
Darmstadt, den 1ten Juli 1865.
Großherzoglich hessische
Staatsschulden-Tilgungskasse-Direction.