Wertbeständiges Notgeld der
Handelskammer Leipzig
Dieser mit Genehmigung des Reichsfinanzministers
ausgegebene und durch Hinterlegung von wertbeständiger
Anleihe des Deutschen Reiches gedeckte Notgeldschein wird durch
1 eine Goldmark 1
(4.20 Goldmark = 1 Dollar)
gemäß den umstehenden Bedingungen eingelöst.
Handelskammer Leipzig
November 1923
Reverse lettering
Dieser Schein wird binnen Monatsfrist
nach
Aufruf in wertbeständiger Goldanleihe des
Deutschen Reiches zum Nennwert oder gegen
Zahlung eines gleichwertigen Barbetrages
durch die Handelskammer in Leipzig eingelöst.