NOTGELD DES KREISES ANGERMÜNDE
Die Kreiskommunalkasse in Angermünde
zahlt gegen diesen Schein an den Inhaber
EINE MILLION MARK
Angermünde, den 13. August 1923
Der Kreisausschuß
des Kreises Angermünde
Dieser Schein wird von allen städtischen und Gemeindekassen
sowie
Banken des Kreises Angermünde in Zahlung genommen und verliert
vier Wochen nach Aufruf seine Gültigkeit.