Kreis Wipperfürth 1923
A No. 08639 Notgeldschein über
Fünfhunderttausend Mark
Dieser Gutschein wird von allen kommunalen und anderen öffentlichen
Kassen in Zahlung genommen. Er verliert seine Gültigkeit einen
Monat nach Aufkündigung in den Blättern des Kreises Wipperfürth.
Für die Einlösung haftet der Kreis Wipperfürth.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses
Wipperfürth, den
22. August 1923.
Kreisdeputierter.
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Kreis Wipperfürth Kreis
Wipperfürth
500 000 Mark
Kreis Wipperfürth Kreis Wipperfürth