Gutschein über Fünfzig Pfennig
Hannover, den 1. Juni 1919
Die Handelskammer
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Gegen Einlieferung diese Gutscheins zahlt die
Handelskammer zu Hannover den Betrag von
50 Pfennig.
Dieser Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn
er nicht innerhalb drei Monaten nach erfolgter
öffentlicher Aufforderung
eingelöst wird
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