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50 Heller Weissenkirchen in der Wachau

Emittent Marktgemeinde Weissenkirchen in der Wachau
Jahr 1920
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Krone (1918-1921)
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Anmelden um Details zu sehen
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
Stecher Anmelden um Details zu sehen
Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung The obverse is printed in dark red and brown tones on buff paper, with the heading 'Kassenschein der Marktgemeinde' in Gothic script across the top and the issuer name 'Weissenkirchen in der Wachau' in large Gothic lettering along the lower border. The denomination '50 Heller' appears twice in bold numerals flanking a central vignette of a narrow village street with a tower and historic buildings rendered in a woodcut-style illustration. Two text panels in the lower corners carry the guarantee clause and the issue date of 15 April 1920, with facsimile signatures of the Bürgermeister, Vizebürgermeister, and Gemeinderat.
Vorderseitenlegende Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenbeschreibung The reverse is printed in black on plain buff paper with no vignette, carrying a four-line German verse in Gothic script invoking Saints Urban, Ulrich, and Johannes in relation to wine and the local character, attributed to 'Just.' A second text block in the lower portion states the issue rationale, the total amount of 64,000 Kronen, the acceptance and redemption terms valid until 30 November 1920, and a counterfeiting warning.
Rückseitenlegende Sankt Urban schütze unsern Wein,
Sankt Ulrich hilf dem Säufer,
Doch, Sankt Johannes, halte ein,
Sei hier zu Land kein Täufer!
Just.
Zur Linderung der Kleingeldnot gibt die Gemeinde Weißenkirchen in der Wachau Kassenscheine im Gesamtbetrage von 64.000 Kronen aus. Dieselben sind unverzinslich, werden von der Gemeinde Weißenkirchen bis 30. November 1920 in Zahlung genommen und vom 15. bis 30. November 1920 in gesetzlichem Bargelde eingelöst.
Die Nachahmung wird gesetzlich bestraft.
Unterschrift(en) Anmelden um Details zu sehen
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen Anmelden um Details zu sehen

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