Für die Verbindlichkeiten der
Lippischen Landesbank Staatliche Kreditanstalt
in Detmold haftet neben ihrem eigenen Vermögen der Lippische
Staat
No. 08347 A
5000000
Mark
Fünf Millionen Mark
zahlt die Lippische Landesbank Staatliche
Kreditanstalt in Detmold dem Einlieferer dieses Scheins
Dieser Schein verliert seine Gültigkeit Lippische Landesbank
wenn er nicht bis zum 31. Dez. 1923 Staatliche Kreditanstalt
zur Einlösung vorgelegt wird.
Detmold, 10. August 1923