Katalog
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| Emittent | Amt Datteln (Landkreis Recklinghausen, Prussian province of Westphalia) |
|---|---|
| Jahr | 1914 |
| Typ | Anmelden um Details zu sehen |
| Nennwert | Anmelden um Details zu sehen |
| Währung | Anmelden um Details zu sehen |
| Material | Anmelden um Details zu sehen |
| Größe | 118 x 76 mm |
| Form | Anmelden um Details zu sehen |
| Druckerei | Anmelden um Details zu sehen |
| Designer | Anmelden um Details zu sehen |
| Stecher | Anmelden um Details zu sehen |
| Im Umlauf bis | Anmelden um Details zu sehen |
| Referenz(en) | Anmelden um Details zu sehen |
| Vorderseitenbeschreibung | Plain cream-coloured paper note with a typeset letterpress design enclosed within a decorative chain-link border. The issuing authority is stated at the top in two lines — "Landkreis Recklinghausen" in smaller type above the bold legend "Amt Datteln" — followed by the denomination line "Ausgabe I. — 3 MARK — Nr." with a handwritten serial number at upper right. The central text block carries the large bold designation "KRIEGS-WECHSEL-SCHEIN" above the denomination in bold italic script "Drei Mark", flanked by rule ornaments; below, a paragraph in Fraktur type states the redemption guarantee by the Amtskasse in Datteln valid to 1 April 1915, dated "Datteln, am 13. August 1914", with two printed facsimile signatures of the Amtmann "v. Bülow" and the Amtsbeigeordnete "Eickhoff", and a further countersignature line for the Gemeindeeinnehmer at lower left accompanied by a manuscript ink signature. A vertical yellow underprint stripe runs centrally through the note. |
|---|---|
| Vorderseitenlegende | Landkreis Recklinghausen. Amt Datteln. Ausgabe I. ✠ 3 MARK ✠ Nr. KRIEGS-WECHSEL-SCHEIN ≡ Drei Mark ≡ Die Einwechselung dieses Scheines gegen gesetzliche Zahlungsmittel erfolgt bis zum 1. April 1915 durch die Amtskasse in Datteln. Sie wird garantiert durch das Amt Datteln. Datteln, am 13. August 1914. Der Amtmann: v. Bülow. Der Amtsbeigeordnete: Eickhoff. Kontr. Gemeindeseinnehmer Wer diesen Wechsel-Schein nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte Scheine sich verschafft und in den Verkehr bringt, kann mit Zuchthaus bestraft werden. |
| Rückseitenbeschreibung | Anmelden um Details zu sehen |
| Rückseitenlegende | Die Amtskasse und die Gemeindekassen des Amtes Datteln nehmen die Kriegs-Wechsel-Scheine als vollgültiges Zahlungsmittel für Steuern und Abgaben, Zinsen und für alle sonstigen Zahlungen an. Für die vollwertige Einwechselung dieses Kriegs-Wechsel-Scheines haftet das Amt Datteln mit seinem ganzen Vermögen und Einkommen. Gültig bis 1. April 1915. |
| Unterschrift(en) | Anmelden um Details zu sehen |
| Sicherheitsmerkmal | Anmelden um Details zu sehen |
| Beschreibung der Sicherheitsmerkmale | Anmelden um Details zu sehen |
| Varianten | Anmelden um Details zu sehen |
| Anmerkungen | Anmelden um Details zu sehen |