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2 Mark Frankfurt am Main; PoW Camp

Emittent Inspektion der Kriegsgefangenenlager im Bereich des XVIII. Armee-Korps
Jahr 1917
Typ Anmelden um Details zu sehen
Nennwert Anmelden um Details zu sehen
Währung Anmelden um Details zu sehen
Material Anmelden um Details zu sehen
Größe Anmelden um Details zu sehen
Form Rectangular
Druckerei Anmelden um Details zu sehen
Designer Anmelden um Details zu sehen
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Im Umlauf bis Anmelden um Details zu sehen
Referenz(en) Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Vorderseitenlegende Inspektion der Kriegsgefangenenlager
im Bereich des XVIII. Armee-Korps
2 MARK
ZWEI MARK
Der Inspekteur
Der Adjutant
FRANKFURT/M. den 1. Juni 1917.
Dieses Kriegsgefangenengeld gilt als Zahlungsmittel in den Kriegsgefangenen-Mannschaftslagern im XVIII. Armeekorps und bei den für Arbeitskommandos bezeichneten Verkaufsstellen. Einlösung erfolgt nur durch eines der Kriegsgefangenen-Mannschaftslager im Bereich des XVIII. Armeekorps.
Scheine, bei denen die Nummer ganz oder teilweise fehlt, werden nicht eingelöst.
Rückseitenbeschreibung Anmelden um Details zu sehen
Rückseitenlegende Anmelden um Details zu sehen
Unterschrift(en) Kosack and von Baur
Sicherheitsmerkmal Anmelden um Details zu sehen
Beschreibung der Sicherheitsmerkmale Anmelden um Details zu sehen
Varianten Anmelden um Details zu sehen
Anmerkungen

The XVIII. Armee-Korps oversaw prisoner-of-war camps in the Frankfurt am Main military district, and this 2 Mark note was issued internally for use within those facilities — part of a deliberate policy to prevent POWs from accumulating Reichsmark currency that could fund escapes or be smuggled out. Camp scrip systems of this kind were standardized across German military districts by 1916, each corps issuing its own denominations under inspection authority rather than through any central banking mechanism.

Kosack and von Baur signed as inspection officials, not bank officers. The dual-signature requirement was an accountability measure, not a monetary formality.

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