Notgeld
für den Stadt- und Landkreis Gelsenkirchen
Hunderttausend Mark
Ausgegeben mit Genehmigung des
Reichsfinanzministers von dem Stadt- und Landkreise
Gelsenkirchen
Gelsenkirchen, den 21. Juli 1923
Reverse lettering
Jeder Schein muss ein Wasserzeichen
gleich diesem Muster tragen
Stadt- und Landkreis
Gelsenkirchen
dieser Schein wird bei allen Kassen der ausgebenden Behörden
eingelöst
er wird ungültig mit Ablauf der durch amtlichen Ausruf zu
bestimmenden Frist