Wertbeständiges Notgeld
der Handelskammer Dresden über 1/42 Dollar
auf Grundlage der wertbeständigen Anleihe d. Deutschen Reiches,
gleich
Zehn Goldpfennig
Dieser Schein wird binnen Monatsfrist nach Aufruf durch Ver-
mittlung sämtlicher sächsischer Girokassen von der Girozentrale
Sachsen in Reichsgoldanleihe, Goldschatzanweisungen des
Deutschen
Reiches oder den gleichwertigen Barbetrag umgetauscht. Dieses
Notgeld wird von den öffentlichen Kassen im Freistaate Sachsen
bei
in Goldmark zu leistenden Zahlungen zum Nennwerte angenommen
Dresden, den 12. November 1923
Die Handelskammer Dresden
zugleich für die Handelskammer Zittau